Durch das Landratsamt Traunstein wurde festgestellt, dass in verschiedenen Wäldern im Gemeindebereich Abfälle unzulässig abgelagert wurden.
Hierbei handelt es sich vor allem um Strauch- und Rasenschnitt aber auch um gestrichene Hölzer, Bauschutt und Wertstoffe. Das Landratsamt weist darauf hin, dass diese Art der Ablagerung nicht rechtens ist. Es handelt sich bei den aufgeführten Gegenständen um Abfälle, da sich der Verursacher der Sachen entledigt hat.
Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen abgelagert werden. Das Ablagern der Abfälle im Wald stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden kann.
Zudem können bei der Ablagerung von Grüngut durch den Rottvorgang konzentrierte nährstoffreiche Sickersäfte in den Boden eintreten und Pflanzen schädigen. Falls ein Hinweis auf den Verursacher beim Landratsamt eingeht, wird dieses ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchführen.
Die Gemeinde ersucht um Beachtung und eventuelle Meldung von Verursachern. Kosten für die Beseitigung von unzulässigen Ablagerungen müssen durch die Allgemeinheit finanziert werden.