Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Am 1. August 2019 sind gesetzliche Regelungen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" und des ergänzenden Begleitgesetzes zu den Gewässerrandstreifen in Kraft getreten.
Die Informationsbroschüre hierzu können Sie hier als PDF-Dokument abrufen: Gewässerrandstreifen in Bayern - Information zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen"
In der Broschüre werden die Gesetzesänderung und ihre Auswirkungen erläutert:
- Was ist ein Gewässerrandstreifen und wie wird ein Gewässer definiert?
- Wann ist aus rechtlicher Sicht ein Gewässerrandstreifen erforderlich und wann nicht?
- Wie ist er festgelegt und wo ist er einzuhalten?
- Welche Auswirkung hat der Streifen für Grundbesitzer und Bewirtschafter?