Aufgaben

Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.

Beschreibung

Betreibt die Kommune den Schlachthof in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.


Stand: 10.09.2018

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Helmut Heigermoser 08629 9882-22 
 

zurück   zurück

Drucken