Aufgaben

Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 10.09.2018

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Helmut Heigermoser 08629 9882-22 
 

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