Interessante Links
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do |
08:00 - 12:00 Uhr |
Di |
13:30 - 16:30 Uhr (Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr) |
Do |
13:30 - 16:30 Uhr (Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr) |
Oder nach Terminvereinbarung |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Palling im Landkreis Traunstein | Online: https://www.palling.de//
Sie sind hier: Gemeinde Palling > Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben
Rechtslage zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Bayern
In Bayern gilt nach wie vor das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes.
Zuständigkeiten
In der Anlage zur Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten (ZustV-GA) sind unter lfd. Nr. 8 die Zuständigkeiten im Ladenschlussrecht geregelt.
Die Zuständigkeiten im Ladenschlussrecht sind auf verschiedene Behörden bzw. Stellen verteilt. Ansprechpartner sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde (KVB) und/oder die Gemeinde.
Grundsatz
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen.
Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z. B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.
§§ 3 ff. Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
Sonderöffnung aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen
Verkaufsstellen dürfen gem. § 14 Abs. 1 LadSchlG aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Die Festsetzung dieser Tage erfolgt in Bayern durch die Kommunen. Gem. § 14 Abs. 3 LadSchlG dürfen verkaufsoffene Sonntage aber nicht im Dezember angesetzt werden.
§ 14 Abs. 3 Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
Landesverordnung, Sonntagsöffnung im Rahmen der "Kur-, Ausflugsortregelung
Nach der Bayerischen Ladenschlussverordnung, die gem. § 10 LadSchlG erlassen wurde, dürfen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- oder Wallfahrtsorten Läden zum Verkauf eines eingeschränkten Warensortiments (u. a. Devotionalien, Badeartikel, ortstypische Gegenstände) an Sonn- und Feiertagen öffnen, wenn der jeweilige Ort in der Anlage zur Ladenschlussverordnung enthalten ist.
§ 10 Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
Verkauf von Blumen
Nach § 1 Nr. 3 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen vorgehalten werden, für die Dauer von zwei Stunden, jedoch am 1. November (Allerheiligen), am Volkstrauertag, am Totensonntag, und am 1. Adventssonntag für die Dauer von sechs Stunden geöffnet sein.
§ 12 Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
Sonderöffnungszeiten
Nach derzeitiger geltender Rechtslage in Bayern können befristete Ausnahmen von allgemeinen Ladenschlusszeiten nur in den engen Grenzen des § 23 Abs. 1 LadSchlG in Einzelfällen bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses bewilligt werden. Das dringende öffentliche Interesse ist in Abgrenzung zum bloßen Privat-/Individual- oder wirtschaftlichen Interesse auf Fälle eines außergewöhnlichen Bedürfnisses insbesondere eines Versorgungsbedürfnisses der Bevölkerung beschränkt und somit beispielsweise anzunehmen, wenn die Versorgung einer größeren Menschenmenge mit Nahrungsmitteln in Notstandsfällen oder bei überregionalen Großveranstaltungen mit außergewöhnlichem Besucheraufkommen abweichende Öffnungszeiten notwendig macht.
Für die Ausnahmen im öffentlichen Interesse nach § 23 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (LadSchlG), die sich ausschließlich auf einen Regierungsbezirk beziehen, ist die jeweilige Regierung zuständig. Für Ausnahmebewilligungen, die mehr als einen Regierungsbezirk betreffen, liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS).
Derzeit können Ausnahmeersuchen hinsichtlich erweiterter Ladenöffnungszeiten einmal jährlich pro Kommune u. a. positiv beschieden werden, wenn die Veranstaltung werktags stattfindet, von der Kommune ein Ausnahmeersuchen vorliegt und der reine Shoppinggedanke nicht im Vordergrund steht, sondern in Zusammenhang mit einer kulturellen Veranstaltung zu sehen ist. Die Genehmigung abweichender Ladenöffnungszeiten kann nur für den Kernbereich der Kommune (Straßennamen sind explizit aufzuführen; ggf. mit Angabe der Hausnummer) erfolgen.
Die Informationen über das jeweilige Ereignis sind ausschließlich von den Kommunen den zuständigen Behörden mitzuteilen. Dabei hat die Kommune aus ihrer Sicht darzulegen, ob ein öffentliches Interesse besteht. Eine Mitteilung eines einzelnen Unternehmens oder einer Interessengemeinschaft kann kein öffentliches Interesse begründen und führt daher nicht zu einer Ausnahmebewilligung.
§ 23 Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
Ladenschlusszeiten bei Tankstellen
§ 3 LadSchlG sieht vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie montags bis samstags bis 6:00 Uhr und ab 20:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein müssen. Für Tankstellen gibt es eine Ausnahme von diesen allgemeinen Ladenschlusszeiten, damit der Versorgungsbedarf von Reisenden gedeckt werden kann.
Gemäß § 6 LadSchlG dürfen Tankstellen an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein. Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (werktags bis 6:00 Uhr und ab 20:00 Uhr, sonn- und feiertags) ist an Tankstellen lediglich die Abgabe von Reisebedarf gestattet. Gemäß § 2 Abs. 2 LadSchlG fallen unter diesen Begriff Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.
§§ 2, 3 ff., 6 Ladenschlussgesetz
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sabine Waldherr | 08629 9882-18 | 1 |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Webseite Cookies. Sie können über die Cookie Präferenzen Ihre aktuelle Cookie Auswahl anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Alle ablehnen" lehnen Sie der Verwendung nicht erforderlicher Cookies ab. Eine Auflistung der verwendeten Cookies finden Sie ebenfalls in unseren Cookie Präferenzen.
Cookie Übersicht
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Webseite Cookies. Sie können über die Reiter in der linken Spalte durch die einzelnen Cookie Kategorien navigieren. Eine Auflistung der verwendeten Cookies finden Sie jeweils unterhalb der Cookie Auswahl.
Durch das Betätigen des Buttons "Alle Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern", übernehmen Sie Ihre aktuelle Cookie Auswahl.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Name | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Cookie Consent | Speichert die Cookie Einstellungen und merkt sich die Cookie Präferenzen für zukünftige Sitzungen. | 2 Jahre |
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
Name | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Cookie Consent: Google Maps | Speichert die Cookie Einstellungen und merkt sich die Cookie Präferenzen für zukünftige Sitzungen. | 2 Jahre |
NID | Google verwendet Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen. Mithilfe solcher Cookies erfassen wir zum Beispiel Ihre neuesten Suchanfragen, Ihre bisherigen Interaktionen mit den Anzeigen eines Werbetreibenden oder den Suchergebnissen und Ihre Besuche auf der Website eines Werbetreibenden. Auf diese Weise können wir Ihnen individuell zugeschnittene Werbung auf Google anzeigen. https://policies.google.com/technologies/types?hl=de |
6 Monate |
CONSENT | Erlaubt Google Maps die Browser Erkennung und speichert die Karten Einstellungen. | 18 Jahre |
1P_JAR | Erlaubt Google Maps die Browser Erkennung und speichert die Karten Einstellungen. | 1 Monat |
YouTube
Wir verwenden auf unserem Internetauftritt eingebettete YouTube Videos.
Name | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Cookie Consent: YouTube | Speichert die Cookie Einstellungen und merkt sich die Cookie Präferenzen für zukünftige Sitzungen. | 2 Jahre |
SID | Google verwendet Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen. Mithilfe solcher Cookies erfassen wir zum Beispiel Ihre neuesten Suchanfragen, Ihre bisherigen Interaktionen mit den Anzeigen eines Werbetreibenden oder den Suchergebnissen und Ihre Besuche auf der Website eines Werbetreibenden. Auf diese Weise können wir Ihnen individuell zugeschnittene Werbung auf Google anzeigen. https://policies.google.com/technologies/types?hl=de |
1 Jahr |
VISITOR_INFO1_LIVE | YouTube ist eine Plattform von Google zum veröffentlichen und teilen von Videos. YouTube sammelt Nutzerdaten durch eingebettete YouTube-Videos auf Webseiten und kann entsprechende Werbeanzeigen schalten. Dieses Cookie wird verwendet um zu erkennen welche Videos angeschaut wurden. | 3 Monate |
PREF | YouTube ist eine Plattform von Google zum veröffentlichen und teilen von Videos. YouTube sammelt Nutzerdaten durch eingebettete YouTube-Videos auf Webseiten und kann entsprechende Werbeanzeigen schalten. Dieses Cookie sammelt Nutzer-Voreinstellungen und kann verwendet werden, um Werbeanzeigen in der Google Suche zu personalisieren. | 5 Jahre |
APISID | YouTube ist eine Plattform von Google zum veröffentlichen und teilen von Videos. YouTube sammelt Nutzerdaten durch eingebettete YouTube-Videos auf Webseiten und kann entsprechende Werbeanzeigen schalten. | 10 Jahre |
YSC | YouTube ist eine Plattform von Google zum veröffentlichen und teilen von Videos. YouTube sammelt Nutzerdaten durch eingebettete YouTube-Videos auf Webseiten und kann entsprechende Werbeanzeigen schalten. | 1 Jahr |
SSID | YouTube ist eine Plattform von Google zum veröffentlichen und teilen von Videos. YouTube sammelt Nutzerdaten durch eingebettete YouTube-Videos auf Webseiten und kann entsprechende Werbeanzeigen schalten. | 1 Jahr |
LOGIN_INFO | YouTube ist eine Plattform von Google zum veröffentlichen und teilen von Videos. YouTube sammelt Nutzerdaten durch eingebettete YouTube-Videos auf Webseiten und kann entsprechende Werbeanzeigen schalten. | 2 Jahre |
demographics | Dieses Cookie wird zur demographischen Nutzer-Profilierung verwendet. | 6 Monate |
HSID | Wird von Google in Kombination mit SID zur Verifizierung des Google Accounts und dessen letztem Login verwendet. | 1 Jahr |
Matomo/Piwik
Wir verwenden das externe Webanalysetool Matomo bzw. Piwik, um herauszufinden welche Inhalte für Sie interessant sind.
Name | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Cookie Consent: Matomo/Piwik | Speichert die Cookie Einstellungen und merkt sich die Cookie Präferenzen für zukünftige Sitzungen. | 2 Jahre |
mtm_consent | Dieses Cookie speichert ob der Anwender der Verwendung von Cookies zugestimmt hat. | 30 Jahre |
_pk_id | Setzt eine Benutzer ID und erfasst diese zur Nutzererkennung. | 13 Monate |
_pk_ref | Dieses Cookie wird als Referenz zur anonymen Tracking-Session auf der Webseite eingesetzt. | 6 Monate |
_pk_ses | Dieses Cookie speichert eine eindeutige Session-ID. | 30 Minuten |
_pk_ses | Dieses Cookie speichert das Ergebnis eines Cookie-Einverständnis Tests zur Überprüfung, ob der Anwender der Verwendung von Cookies zugestimmt hat. | Session |
Cookie Verweis
Link zum Impressum und zum Datenschutz.