Aufgaben

Sportanlage der Gemeinde; Beantragung einer Benutzungserlaubnis

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Beschreibung

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Kosten

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 24.10.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Helmut Heigermoser 08629 9882-22 
 

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