Aufgaben

Tourismus; Beratung und Information

Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.

Beschreibung

Für die Beratung und Information der Bürger und Gäste können in den Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen Geschäftsstellen oder Info-Stände eingerichtet werden. Es werden z.T. auch eigene Broschüren und Karten z.B. über Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps, Radtouren und Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.

Verwandte Leistungen


Stand: 10.01.2018

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Regina Wurm 08629 9882-12 
 

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