Aufgaben

Bauland; Bereitstellung

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z.B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 10.09.2018

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Helmut Heigermoser 08629 9882-22 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernBauland; Bereitstellung



zurück   zurück

Drucken