Sitzung vom 13.04.2023

Aus der April-Sitzung des Gemeinderates

 

Bauanträge

  • Antrag auf Einbau einer Hackschnitzelheizung in best. Garage und Anbau eines Hackschnitzellagers in der Bergstr.10, Fl-Nr. 399 Gem. Freutmoos
  • Antrag zur Erweiterung und Sanierung des Kindergartens Palling in der Tyrlachinger Straße 14, Fl-Nr. 418/1 Gem. Palling

 

Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Milchviehstalles und eines Güllebehälters zw. Jahnstraße und Gengham

Nach Rücksprache mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger-Gruppe (ZVB) besteht für dieses Grundstück keine Erschließung mit Wasser. Die nächste Anschlussstelle liegt in einer Entfernung von ca. 300m in Gengham bzw. ca. 400m in der Jahnstraße bzw. in der Chiemgaustraße. Nach Rücksprache mit dem ZVB müsste der Bauherr die Kosten für die Verlegung und Herstellung der Erschließung mit Wasser tragen. Hierzu müsste ein Vertrag zwischen dem ZVB und dem Bauherrn geschlossen werden. Bei tatsächlichem Anschluss wäre vermutlich keine Löschwasserversorgung gegeben, da die Fördermenge zu gering wäre. Gem. Rücksprache mit dem ZVB müsste hier die Gemeinde die Löschwasserversorgung sicherstellen (Zisterne o. ähnliches).

Der Bauantrag wurde vom Gemeinderat aufgrund der genannten Punkte vertagt, bis diese geklärt sind.  

 

Bauleitplanung

Antrag zur Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Katzwalchen"

Es wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Katzwalchen“ beantragt, mit der ermöglicht werden soll, dass außerhalb der Baugrenzen auch Garagen bzw. Carports bzw. Nebenanlagen (wie z.B. Gartenhaus/-hütte) errichtet werden können. Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1807/2 Gemarkung Palling plant der Antragsteller die Errichtung eines Carports (ca. 24m²) zur Unterstellung eines Wohnwagens.

Mit der Änderung soll eine maßvolle Bebauung mit Garagen/Carports und Nebenanlagen/-gebäuden ermöglicht werden und geregelt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und beschloss für den Bereich der Fl.-Nrn. 1807/2, 1807/4, 1807/6, 1811/4, 1811/5, 1811/6, 1811/7, 1811/8, 1811/9, 1811/10, 1811/14, 1811/20, 2083, 2083/2, 2088, 2088/1, 2088/2, 2090/2, 2090/3, 2105/2, 2105/3 und 2105/4 Gem. Palling sowie die Teilflächen der Fl.-Nrn. 1811/2, 1811/3, 1811/11, 1811/12, 1811/13, 2083/1, 2083/3 und 2090/1 Gem. Palling die Aufstellung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Katzwalchen“. Bezüglich der Grundflächen für Nebengebäude, sollen diese auf max. 9m² begrenzt werden.

Der Auftrag zur Erstellung des Planentwurfes wird an das Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid in Teisendorf erteilt.

 

Beteiligung zum Antrag auf Verlängerung bergerechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken Feld "Geothermie Traunreut/Waging am See"

Der Betreiber stellte einen Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis "Geothermie Traunreut/Waging am See“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für weitere drei Jahre bis 31.05.2026. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der Stromerzeugung und geothermischen Wärmenutzung über ein Fern/Nahwärmenetz. Der Rechtsinhaber betreibt bereits die Geothermieanlage in Traunreut und möchte im Erlaubnisfeld eine weitere Anlage errichten. Im Erlaubniszeitraum ist die ggf. die Durchführung weiterer Seismik und verpflichtend zweier Tiefbohrungen zur Erschließung der Erdwärme von einem noch nicht lokalisierten Sammelbohrplatz und deren Tests zur Bewertung der Fündigkeit vorgesehen.

Der Gemeinderat beschloss zur Beteiligung diese Stellungnahme abzugeben:

"Die Gemeinde Palling hat zu dem beantragten Verlängerungsantrag folgende Einwände:

Wir weisen darauf hin, dass sich im abgebildeten Suchfeld im Bereich der Gemeinde Palling teilweise ein Wasserschutzgebiet sowie das Wassereinzugsgebiet befindet. Weiter nördlich ist derzeit ebenfalls ein Geothermiekraftwerk in Planung.

Grundsätzlich besteht für einen Wärmeanschluss im Bereich der Gemeinde Palling ein Bedarf. Nördlich von Palling (OT Allerding) werden voraussichtlich im II. bzw. III. Quartal 2023 Probebohrungen durchgeführt die ggf. ebenfalls bei ausreichender Fündigkeit zu einer Errichtung eines Geothermiekraftwerkes für Wärmeversorgung führen werden. Eine gegenseitige Beeinflussung der Nachbarfelder soll auf alle Fälle vermieden werden.

Derzeit wird für eine Wärmeversorgung über ein evtl. Geothermiekraftwerk in Allerding eine Bevölkerungsbefragung für die Ortsteile Palling-Ranham-Heilham-Freutmoos durchgeführt."

Weiter ist es erstrebenswert, auch ein Regionalnetzwerk mit einem Zusammenschluss der in der Region vorhandenen und zu errichtenden Geothermiekraftwerken, zu erreichen, um so regional hinsichtlich Wärme- und Stromversorgung unabhängig zu werden.

 

Sanierung und Erweiterung Kindergarten

Für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens ist ein Landschaftsarchitekt zu beauftragen. Insbesondere bei Kindergärten und Schulen kommt der entsprechenden Planung der Freiräume eine besondere Bedeutung zu. Nach dem durchführten Vergabeverfahren wird der Auftrag für die Planung der Freianlagen an die Mühlbacher und Hilse Landschaftsarchitektur GbR vergeben.

 

Sanierung der Grundschule, weitere Planungsschritte

Die Planungsphase für die Sanierung der Grundschule in Palling ist angelaufen. Im Mai ist der Gemeinderat zu einer Ortsbegehung bei Schulbetrieb eingeladen. Um die kommunalpolitische Begleitung der Maßnahme gewährleisten zu können, wurde ein „Begleitteam“ aus Gemeinderäten eingerichtet, das als Schnittstelle zwischen Planungsteam und Gemeinderat fungiert.

Folgende Gemeinderäte haben sich bereiterklärt, die Baumaßnahme „Sanierung der Grundschule Palling“ zu begleiten: Johann Bohnert, Manfred Biermaier, Herbert Brandl, Ludwig Tradler, Franz Jäger und Alois Ertl.

 

Verbindungsweg vom Kreisaltenheim in die Dorfmitte?

Die fußläufige Verbindung vom Kreisaltenheim in die Dorfmitte soll verbessert werden. Dies ist auch regelmäßiges Anliegen im Hinblick auf die Verkehrssituation an der Seestraße.

Es wurde vorgeschlagen, den unbefestigten Weg am südlichen Ortsrand von Palling zu befestigen und so für Rollator und Rollstuhlfahrer benutzbar zu machen. Über den Ostring kann dann die Dorfmitte erreicht werden.

Nach Diskussion über verschiedene Möglichkeiten der baulichen Ausführung und der Nachteile eines solches Verbindungsweges wurde der Vorschlag durch den Gemeinderat abgelehnt.

 

Stromversorgung Gemeindewiese Palling

Die Stromversorgung an der Gemeindewiese reicht bei Veranstaltungen wie z. B. dem Volksfest oder zum Maimarkt nicht mehr aus. Für eine Erhöhung der derzeit vorhandenen 55kW auf die benötigten 136 kW wurden Angebote eingeholt. Die Fa. Elektrotechnik Huber und das Bayernwerk sollen laut Gemeinderatsbeschluss mit der Leistungserhöhung beauftragt werden.

 

Kreisumlage 2023 - überplanmäßige Ausgabe

In der Haushaltsplanung 2023 wurde von einem Kreisumlagesatz von 48,00 v.H. ausgegangen. Mit Kreisumlagebescheid vom 13.03.2023 teilt das Landratsamt Traunstein mit, dass der Umlagesatz einheitlich auf 49,00 v.H. festgesetzt wurde. Die anteilige Kreisumlage für die Gemeinde Palling beträgt 2.064.546,89 €.

 

Kinderbetreuung, Anmeldeüberhang ab September 2023

Mit Stand vom 04.04.2023 der Anmeldung können für folgende Kinderzahlen keine Betreuungsplätze geboten werden: 15 Kinder im Alter über 3 Jahre bis zur Einschulung (Kindergartenkinder), sowie 5 Kinder im Alter unter 3 Jahre (Kinderkrippe).

In diesen Zahlen sind noch keine Migranten berücksichtigt (-> Anspruch auf Betreuungsplatz ab 3 Monaten Aufenthalt).

Die Ursachen liegen in einer vergleichsweisen hohen Zahl an Rückstellungen sog. „Korridorkinder“ (-> Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hinsichtlich einer Rückstellung, weder Gemeinde noch Schule haben hier ein Mitsprache- oder Entscheidungsrecht) und in einem Anstieg der Betreuungsquote begründet.

Die tatsächliche Zahl der Kinder hat sich nicht wesentlich erhöht.

Es fanden Vorgespräche statt, wie kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden könnten, bis die Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme am Kindergarten abgeschlossen wurde. Mit dem Jugendamt wurde folgende Lösung gefunden: Im Obergeschoss (Kinderkrippe) wird die dzt. Garderobe/Bewegungsraum als Gruppenraum umfunktioniert, das Leitungsbüro als Nebenraum. Auf diese Weise können 15 zusätzliche Plätze gewonnen werden. Die Umnutzung von Garderobe/Bewegungsraum und des Leitungsbüros wird vom Jugendamt nur bis zur Fertigstellung der Erweiterung genehmigt.

Es ist davon auszugehen, dass der Betreuungsbedarf zukünftig folgende Gruppenzahlen umfassen wird:

Waldkindergarten (wie gehabt)

Kath. KiGa an der Tyrlachinger Straße:       3 Kindergartengruppen

                                                                               3 Kinderkrippengruppen (wie in Baumaßnahme geplant)

Kleine Schulgeister:                                          2 Gruppen (altersgemischt).

Die Gemeinde Palling beabsichtigt, möglichst vielen der angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

 

Archivverbund Landkreis Traunstein

Die Chiemgau GmbH ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft des Landkreises Traunstein sowie aller Kommunen des Landkreises als Gesellschafter mit einer Bereichsparte „Kommunale Dienstleistungen“ und kann als Trägergesellschaft für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit eine Win-win-Situation schaffen.

Die Bestellung einer eigenen professionellen Archivfachkraft für jede Kommune ist unwirtschaftlich und die Akquise einer geeigneten Fachkraft für nur wenige Wochenstunden nicht zu erreichen. In den Bereichen Planung, Steuerung und Kontrolle der Archivierung der Auftraggeber kann aber eine gemeinsame Archivfachkraft wertvolle Unterstützungsarbeit leisten und so z.B. bei der Datenablage beratend auf eine langfristige wie nachhaltige Daten- und Archivstruktur bei den beteiligten Kommunen hinwirken. Daher soll künftig eine gemeinsame Archivfachkraft die Kommunen bei der Erfüllung ihrer archivbezogenen Pflichtaufgaben unterstützen und beraten. Bisher haben 23 Kommunen aus dem Landkreis ihr grundsätzliches Interesse am Aufbau eines Archivverbundes mit der Chiemgau GmbH bekundet.

Die Gemeinde Palling stimmte dem geplanten Beitritt zum Archivverbund Landkreis Traunstein und dem entsprechenden Vertragsentwurf zu.

 

Sicherheitsrecht in der Gemeinde, Ende von öffentlichen Vergnügungen und Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen wurden in Palling bisher bis 04.00 Uhr bewilligt. Im Landkreis Traunstein ist es zum weit überwiegenden Teil Praxis, dass Veranstaltungen längstens bis 03.00 Uhr genehmigt werden (reguläres Ende des Ausschanks dann 2:30 Uhr). Im Rahmen verschiedener sicherheitsrechtlicher Abstimmungen mit der Polizei und dem Landratsamt wurde der Gemeinde mehrmals nahegelegt, sich an diese Praxis anzupassen und die Veranstaltungsdauer auf 03.00 Uhr zu begrenzen. Hintergrund der Begrenzung ist, dass ab 03.00 Uhr das statistische Risiko von Unfällen und Straftaten deutlich zunimmt, gleichzeitig aber der Umsatz für den Veranstalter in der Regel deutlich abnimmt.

Die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen unterliegt einer Einzelfallanordnung, deren Zuständigkeit beim Bürgermeister liegt.

Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass Veranstaltungen zukünftig in der Regel um 03.00 Uhr enden müssen. Sofern es die Art und der Charakter einer Veranstaltung zulässt, werden Ausnahmen, ggf. mit anderen kompensatorischen Maßnahmen, zugelassen.

 

Bürgerversammlung 2023, Wortmeldungen zum Thema "Verkehr"

In der Bürgerversammlung 2023 befassten sich 6 Wortmeldungen mit dem Thema „Verkehr in Palling“. Stichpunktartig ging es dabei um

  • „Tempo 30“ im Ort, insbes. Seestraße
  • Stausituation im Ortskern/Kreuzung Michlwirt
  • Schleichverkehr Buchet- und Sonnenfeldstraße
  • Rückstau auf der TS 1

Nach Ansicht der Verwaltung hängen alle Verkehrsprobleme im Ort Palling mit der Verkehrssituation an den Knotenpunkten im Ort zusammen. Läuft der Verkehr im Ort flüssiger, reduziert sich der Schleichverkehr nicht nur in Buchetstraße/Sonnenfeldstraße, sondern auch im Brunnenweg/Bannzaunstraße. Reduziert sich der Stau im Ort, entschärft sich die Situation auf der TS 1. Jede kleinteilige Lösung führt zu einer Verschlechterung an anderer Stelle im Ort. 

Die Verkehrsbeschilderung „Tempo 30“ in der Seestraße wurde bereits mehrmals im Rahmen von Verkehrsbeschauen bei der zuständigen Verkehrsbehörde am Landratsamt angeregt, aber jeweils abgelehnt. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass sich die Untere Verkehrsbehörde hier anders positionieren wird. Die Gemeinde selbst hat keine Entscheidungshoheit an der Seestraße. Das Thema kann aber bei der nächsten Verkehrsbeschau nochmals angesprochen werden.

Die in der letzten Klausurtagung erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten sollen umgesetzt und das Gespräch mit der Verkehrsbehörde zeitnah stattfinden. Eine Maßnahme ist die Aufstellung eines Spiegels zur Gefahrenentschärfung für Linksabbieger an der Kreuzung Steiner Straße/Feichtner Straße. Ebenfalls soll die Verkehrssituation mit unerlaubtem Durchgangsverkehr an der Ludwig-Miesgang-Allee verbessert werden.

Der Gemeinderat beschloss zur Verbesserung der Verkehrssituation den Testbetrieb mit einer Ampelanlage und ermächtige den Ersten Bürgermeister, die Gespräche mit dem Straßenbauamt bis zur nächsten Sitzung zu führen.

 

 

 

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