22.10.2008

Renten

Steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig? Diese Frage beschäftigt immer mehr Rentner

Der Grund: 2009 übermitteln die Rentenversicherer - sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die privaten Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Versorgungswerke - erstmals ihre Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Brandenburg. Diese leitet die Informationen dann an die Finanzämter weiter.

 

Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern mitteilen, kann das unter Umständen zu Steuernachforderungen führen. Betroffen sind vor allem jene, die über die normale Rente hinaus noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünfte haben.

 

Was viele nicht wissen: Renten waren schon immer steuerpflichtig. Allerdings erhöht sich seit 2005 der zu versteuernde Anteil stufenweise auf 100 Prozent. Wer bis 2005 in Rente ging, hat einen persönlichen Rentenfreibetrag von 50 Prozent. Bei einem Rentenbeginn bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um jeweils zwei Prozent auf dann 80 Prozent. Für Versicherte, die ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Rente erhalten, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil bis 2040 um ein Prozent pro Jahr. Neu-Rentner des Jahres 2040 müssen ihre Renteneinkünfte dann zu 100 Prozent versteuern.

 

Das gilt für alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungswerken und Rüruprenten. Nicht besteuert werden Versorgungs- und Entschädigungsrenten, etwa von der Berufsgenossenschaft oder Kriegsbeschädigtenrenten.

 

Als Faustregel gilt: Wer allein stehend ist, weniger als 1400 Euro Rente im Monat erhält und keine weiteren Einkünfte hat, muss keine Steuern zahlen. Für verheiratete Rentnerpaare gilt das für ein Gesamteinkommen von unter 2800 Euro.

 

Die aktuelle Broschüre zur Besteuerung von Alterseinkünften findet man in den Internetangeboten der Regionalträger in Bayern beim jeweiligen Träger unter Formulare und Publikationen/Info-Broschüren/Übersicht Info Broschüren (Rente).

 

Genauere Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter.

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