Sitzung vom 12.10.2023

Aus der Oktober-Sitzung des Gemeinderates

 

Bauantrag

Antrag vom 21.08.2023, nördlich vom Ort Palling, Fl-Nr. 383 Gem. Palling, auf Neubau Stahlgitterturm (OK Mast 30,52 m) inkl. Stahlbetonfundament

Das Vorhaben ist grundsätzlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet, dass die Gemeinde nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, das Bauvorhaben zu verhindern. Im Zweifel wird das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde ersetzt.

Alle vom Betreiber erneut vorgebrachten Argumente, warum der Standort weiter beibehalten werden soll und der Funkmast an der geplanten Stelle errichtet werden soll, überzeugte den Gemeinderat jedoch nicht.

Der Gemeinderat lehnte deshalb in seinem Beschluss das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag ab.

 

Bauleitplanung:

Aufstellung Außenbereichssatzung "Harpfetsham-Mitte"; Verfahrenseinstellung

Der Antragsteller hat den Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Harpfetsham-Mitte“ zurückgezogen, da das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht mehr weiterverfolgt wird. Die bereits angefallenen Planungskosten in Höhe von 95,20 EUR werden vom Antragsteller erstattet.

 

Vorberatung zum Vermögenshaushalt 2024 und zur Finanzplanung der Folgejahre

Im Gemeinderat wurde eine Aufstellung bereits begonnener und möglicher Großprojekte der Gemeinde zur Vorberatung für den Haushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027 besprochen. Wird das Investitionsvolumen in den kommenden Jahren wie dargestellt abgerufen, ist eine Kreditaufnahme unausweichlich.

Im Haushalt 2024 können nur Ausgaben veranschlagt werden, die bereits jetzt erwartbar und hinreichend bestimmbar sind. Der Haushaltplan 2024 wird in der Folge also ggf. nicht alle Positionen des Investitionsprogramms aufweisen.

Der Gemeinderat billigte die Investitionsplanung der Jahre 2024 bis 2027 unter der Maßgabe, dass der Haushaltsrest zur Sanierung des Daches der Alten Turnhalle wird auf 80.000 Euro reduziert wird, die Mittel zum Straßenunterhalt werden von 100.000 Euro pro Jahr auf 300.000 Euro pro Jahr (1,2 Mio Euro im Finanzplanungszeitraum) erhöht sowie die bereitgestellten Mittel für die Verkehrssituation in der Ortsmitte wird an die aktuelle Beschlusslage angepasst.

Der Haushalt 2024 ist auf der Grundlage der in 2024 bereits erwartbaren Ausgaben aufzustellen und die Finanzplanung entsprechend der Investitionsplanung fortzuführen.

 

Ampelregelung Ortsmitte

Im Mai 2023 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Die Gemeinde Palling beabsichtigt einen Ampelversuch durchzuführen. Hierzu sind die Kosten zu ermitteln, die für die Durchführung eines aussagekräftigen Versuchs anfallen und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.“

Inzwischen liegen der Kostenvoranschläge für einen Ampeltestbetrieb und alternativ eine Visualisierung (Simulation) der Verkehrssituation mit Ampelanlage in der Ortsmitte vor.

Der Gemeinderat beschloss, den Ampel-Testbetrieb durchzuführen und übernimmt hierfür die Kosten in Höhe von 69.258 Euro brutto.

 

Finanzierung der Sparte Tourismus in der Chiemgau GmbH durch Landkreis und die Kommunen des Landkreises Traunstein

Die aktuelle Vereinbarung des Landkreises Traunstein und aller 35 Städte, Märkte und Gemeinden zur Finanzierung des Chiemgau Tourismus endet zum Jahresende 2023, die Planungen für das kommende Jahr 2024 und Folgejahre stehen an.

Mit der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e.V. in die Chiemgau GmbH soll die Finanzierung der Sparte Tourismus grundsätzlich unverändert beibehalten werden, formell wird diese jedoch künftig über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Städten, Gemeinden und dem Landkreis mit der Chiemgau GmbH festgelegt.

Die Gemeinde Palling sichert die Finanzierung der Sparte Tourismus in der Chiemgau GmbH für die Jahre 2024 und 2025 entsprechend der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung / Entwurf vom 20.09.2023 zu. Die Bemessung der finanziellen Beteiligung erfolgt unverändert wie bisher. Die Höhe der jährlichen finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden ermittelt sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen des vorletzten Tourismusjahres (1. November bis 31. Oktober). Der Umlagebetrag für die Städte und Gemeinden beträgt 0,125 €, pro Übernachtung.

 

Sonstiges:

Die Kosten für den Winterdienst in der kommenden Saison steigen um 15 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

 

 

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